AGB – CaravanTech Mobil

Caravan‑Elektrik Campingplatzservice Hol & Bring Rangierservice

Region & Einsatzgebiet

Bad Wurzach, Leutkirch, Kißlegg, Wangen, Ravensburg, Memmingen, Allgäu & Oberschwaben.

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle technischen Dienstleistungen, Montagearbeiten sowie Campingplatz-, Stellplatz-, Saison-, Hol-&-Bring- und TÜV-Services von CaravanTech Mobil. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungsumfang

CaravanTech Mobil bietet technische Dienstleistungen rund um Caravan‑Elektrik sowie Campingplatz-, Stellplatz-, Saison-, Hol-&-Bring- und TÜV-Services für Wohnwagen an. Der Schwerpunkt liegt auf Arbeiten an 12‑V‑Niederspannungsanlagen sowie auf sicheren und professionellen Serviceleistungen rund um Wohnwagen.

Zu den technischen Leistungen gehören insbesondere:

Zu den Servicefahrten gehören:

Der TÜV-Hol-&-Bring-Service ist ein eigenständiger Service und umfasst die komplette TÜV-Vorführung inklusive Abholung, Vorführung, Rückbringung des Wohnwagens und Übergabe an den Kunden.

Arbeiten an 230‑V‑Anlagen werden nicht durchgeführt.

3. Campingplatz-, Stellplatz- und Servicefahrten

3.1 Voraussetzungen für Servicefahrten

Der Wohnwagen muss sich in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befinden. Dazu gehören insbesondere:

3.1.1 Zusätzliche technische Voraussetzungen

Für eine sichere Servicefahrt müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllt sein:

CaravanTech Mobil behält sich vor, einen Serviceeinsatz abzulehnen, wenn der Wohnwagen nicht den oben genannten Voraussetzungen entspricht.

3.2 Pflichten des Kunden

3.3 Nicht für Servicefahrten geeignete Wohnwagen

Eine Servicefahrt wird abgelehnt, wenn:

3.4 Abbruch eines Serviceeinsatzes

CaravanTech Mobil ist berechtigt, den Serviceeinsatz abzubrechen, wenn während der Fahrt sicherheitsrelevante Mängel auftreten.

3.5 Verzögerungen, höhere Gewalt und Pannen

Es kann zu Verzögerungen kommen, insbesondere durch technische Defekte, Verkehrsbehinderungen oder Witterungseinflüsse.

Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Folgekosten besteht nicht.

3.6 Haftung

CaravanTech Mobil haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

3.7 Gesetzliche Vorschriften

CaravanTech Mobil erbringt Leistungen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für einzelne Servicearten können besondere Voraussetzungen gelten.

3.8 Rangieren und Abstellen

Beim Rangieren kann es trotz größter Sorgfalt zu leichten Berührungen kommen. Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit.

3.9 Übergabeprotokoll

Vor jeder Servicefahrt wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Vorschäden werden dokumentiert.

3.10 Haftung bei Vorschäden

Schäden, die nicht eindeutig auf die durchgeführte Servicefahrt zurückzuführen sind, gelten als nicht zuordenbar.

3.11 Verantwortung des Kunden

Der Kunde bestätigt die technische Eignung des Wohnwagens.

3a. TÜV-Hol‑ & Bring‑Service

Der TÜV-Hol‑ & Bring‑Service ist ein eigenständiger, standardisierter Service von CaravanTech Mobil. Er umfasst die komplette TÜV-Vorführung eines Wohnwagens inklusive Abholung, Fahrt zum TÜV, Vorführung, Rückbringung und Übergabe.

3a.1 Voraussetzungen

3a.2 Leistungsumfang

3a.3 Haftung

CaravanTech Mobil haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Schäden durch technische Defekte am Wohnwagen oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.

3a.4 Nicht durchführbare TÜV-Vorführungen

Der TÜV-Hol‑ & Bring‑Service wird abgelehnt, wenn:

3a.5 Wiedervorführung

Wird der TÜV nicht bestanden, kann eine Wiedervorführung gegen Aufpreis durchgeführt werden.

4. Werkvertrag / Gewährleistung

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB). Der Kunde erhält eine fachgerechte Installation nach den anerkannten Regeln der Technik.

5. Dokumentation

Für jede Installation wird eine technische Dokumentation erstellt.

6. Preise / Zahlung

Alle Preise sind Endpreise. Zahlung ist nach Abschluss der Arbeiten sofort fällig.

7. Termine

Termine werden nach Absprache vereinbart. Witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben verbaute Komponenten Eigentum von CaravanTech Mobil.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist der Wohnort des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.

11. Stornierung und Ausfallgebühren

Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Serviceeinsatzes kostenfrei möglich.

Wird der Wohnwagen nicht fahrbereit oder nicht einsatzbereit übergeben, gilt dies als kurzfristige Stornierung (30 %).

Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Unfall, Krankheit) entfällt die Gebühr.